Kaum eine politische Debatte – seien es Steuern, die Rente oder das Gesundheitswesen – kommt ohne den Bezug auf das Stichwort „Gerechtigkeit“ aus. Wenn es denn nur so einfach wäre, wie es manche politische Diskussion – so auch die Elefantenrunde vom 12.09.2005 – vorgaukelt: auf der einen Seite die "Guten", die für Gerechtigkeit sind und auf der anderen die "Bösen", für die dieses Prinzip nicht so wichtig ist.
Aber so einfach ist es eben nicht, da mehrere Formen von Gerechtigkeit existieren und zur moralischen Begründung politischen Handelns herangezogen werden können. Vielleicht wäre es sinnvoller, diesen Begriff im Plural zu verwenden und über unterschiedliche „Mischungen“ von Gerechtigkeiten zu reden. Und noch eine Vorbemerkung: Politisches Handeln sollte zwar auch wertorientiert sein, muss aber auch anderen Maximen folgen, nämlich etwa der Machbarkeit oder der Mehrheit. Man sollte sich daher vor einer überzogenen Moralisierung der Politik besser hüten.
Unterschiedliche Formen der Gerechtigkeit können identifiziert werden:
Viel beschworen ist die Bedarfsgerechtigkeit: Gerecht ist eine Politik demnach dann, wenn in der Regel staatlich definierte Bedarfe abgedeckt werden, etwa in Form bestimmter Mindesteinkommen oder Sozialhilfen. Gemeint sind hier nicht die individuellen Bedürfnisse; diese können bekanntlich grenzenlos sein. Damit wären sie aber nicht finanzierbar, denn alles was verteilt wird, muss erst erwirtschaftet werden.
Hier setzt die Leistungsgerechtigkeit ein: Diese meint ganz simpel, dass wer mehr leistet als andere, auch mehr erhalten soll. Insbesondere Ökonomen und liberale Politiker räumen dieser Vorstellung von Gerechtigkeit eine hohe Bedeutung bei und legitimieren damit auch teilweise gesellschaftliche Ungleichheit bzw. kritisieren Umverteilung. Bei der Rentenversicherung zum Beispiel taucht diese Idee als Beitragsgerechtigkeit oder Äquivalenzprinzip auf, wonach leistungsstarke Beitragszahler auch hohe Renten erhalten sollen.
Der Sozialphilosoph Rawls hat aber auf die Bindung dieser Ungleichheit, die nur in der Sphäre des Marktes gelten darf, an den gesellschaftlichen Nutzen insistiert, der sich sowohl für alle als auch für die am schlechtesten Gestellten zeigen muss. Leistungsgerechtigkeit muss sich daher auch in funktionaler Hinsicht bewähren, ansonsten droht es zum „Bereichert euch“ zu verkommen.
Wenn dieses eintritt, geht auch die Verteilungsgerechtigkeit verloren. Hier ist politisch-praktisch meist die Relation zwischen Kapital und Arbeit gemeint, also wie sich v.a. Einkommen zwischen den beiden Gruppen am Arbeitsmarkt verteilt. Gemeint ist aber in diesem Zusammenhang auch, dass wer (zu) viel hat, stärker zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben herangezogen werden sollte, da ihm ja zu einer großzügigen Lebensführung immer noch genügend übrig beleibt.
Hiermit wird die Progression bei den Steuern begründet, eine „flat-rate“-Steuer basiert hingegen auf der Idee der Leistungsgerechtigkeit. Verteilungsgerechtigkeit kommt aber auch ins Spiel, wenn ein kostenloses Studium kritisiert wird, da hier aus öffentlichen Mitteln – also aus Beiträgen derjenigen, die dieses nicht nutzen – eine Ausbildung finanziert wird, die dann in der Regel zu höheren Einkommen führt.
Dabei muss die Chancengerechtigkeit gewahrt bleiben, also die Möglichkeiten sich zu bilden, Einkommen zu erwerben, sollen nicht durch Herkunft und Umstände bestimmt werden, sondern durch die eigene Leistung. Dazu ist es notwendig, gerechte Startvoraussetzungen zu schaffen.
Generationengerechtigkeit bezieht sich auf die Belastungen für nachfolgende Generationen, die sich besonders aus der Staatsverschuldung ergeben. Ferner gilt für die Rentenversicherung die Regel, dass in jeder Generation Einzahlungen zu ähnlichen Auszahlungen bzw. Renditen führen sollten.
Gerechtigkeit ist damit ein multidimensionales Phänomen und es kommt auf die optimale Kombination an, einseitige Verabsolutierungen sollten vermieden werden. Und man sollte beachten, dass es zu einem Gerechtigkeits- und Gleichheitsparadoxon kommen kann, denn je mehr eine Gesellschaft gerechte Zustände erreicht hat, umso mehr droht ihr, dass kleinere Phänomene und alle Bereiche des Lebens in den Blick fallen, um ebenfalls nach diesem Prinzip gestaltet zu werden. Hier gibt es dann kein Ende bzw. vollständige Gerechtigkeit gibt es dann nie auf Erden, was zu anhaltenden Klagen Anlass gibt.
Fragen der Gerechtigkeit lassen nicht nur als philosophisch-moralische behandeln; sie können auch ansatzweise empirisch geprüft werden. Wolfgang Merkel hat einen solchen Versuch unternommen und zur Analyse des Zustands der sozialen Gerechtigkeit für ganze Länder Indikatoren auf folgenden fünf Dimensionen herangezogen:
- der Armutsforschung,
- der Bildung,
- des Arbeitsmarktes,
- der Sozialstaatsausgaben,
- der Einkommensverteilung.
Insbesondere in die Bereiche Armut, Bildung und Arbeitsmarkt können dabei auch Indikatoren zur Erfassung der Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und Generationen integriert werden. Ein Vergleich von 17 OECD-Staaten zeigt Deutschland bei einer solchen gerechtigkeitstheoretischen Gesamtschau auf einem mittleren zehnten Platz im Gesamtranking.
Josef Schmid
Weitere Informationen bei Wolfgang Merkel, Arbeitsmarkt, Beschäftigungspolitik und soziale Gerechtigkeit: www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/4_03/sozialstaat.htm