Beitragssätze zur Gesetzlichen Krankenkasse
Eine Projektion in die Zukunft

Nachdem der Beitragssatz 2003 einen Höchststand erreichte, konnte er dieses Jahr um etwa einen Prozentpunkt verringert werden. Er liegt damit niedriger als bei Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2004 haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von 2,4 Milliarden Euro erwirtschaftet und im ersten Halbjahr diesen Jahres betrug der Überschuss immerhin noch etwa 1 Milliarde Euro. Das sieht nach einem Erfolg der Reformmaßnahmen vom letzten Jahr aus, die mit Praxisgebühr und höheren Zuzahlungen vor allem Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die Bürger verlagerte.

Beitragssenkungen nicht in Sicht

Ohne die Gesundheitsreform wäre der durchschnittliche Beitragssatz nach Angaben des Gesundheitsministeriums auf rund 15 Prozent gestiegen. Die Bundesregierung sieht nun schon Raum für weitere Beitragssenkungen. Die sind aber angesichts der Lage am Arbeitsmarkt eher unwahrscheinlich.

Richtig ist: Der durchschnittliche Beitragssatz konnte von 14,3 Prozent im Jahr 2003 leicht auf 14,2 Prozent im Jahr 2004 und im Jahr 2005 sogar auf 13,3 Prozent gesenkt werden.

Umschichtung zu Lasten der Arbeitnehmer

Richtig ist aber auch, dass nur die Arbeitgeber von der Beitragssatzsenkung profitieren, für die Arbeitnehmer stieg der Beitrag sogar an. Die Arbeitnehmer müssen nämlich seit Juli diesen Jahres einen zusätzlichen

Beitrag von 0,4 Prozent für die Finanzierung des Zahnersatzes leisten - und zwar alleine. Die Arbeitgeber werden hierdurch um rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Hinzu kommt, dass ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,5 Prozent um ein halbes Jahr vorgezogen wurde - seit Juli diesen Jahres ist somit ein zusätzlicher Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozent fällig. Gleichzeitig ist im Gesetz aber vorgeschrieben, dass der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozent sinken soll.

Unterm Strich ergibt sich dadurch aber keine Null, sondern eine Entlastung der Arbeitgeber durch eine stärkere Belastung der Arbeitnehmer. Mit dieser Maßnahme wird außerdem das Prinzip der paritätischen Finanzierung teilweise ausgehebelt - dem Grundsatz, dass die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen geschultert werden.

Teilweise Zurücknahme der Reform

Im "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" stand eigentlich noch etwas anderes: Ursprünglich war vorgesehen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, den Zahnersatz auch privat zu versichern. Das wurde aber schnell wieder zurückgenommen.

Der Sachverständigenrat stellt in seinem Jahresgutachten von 2004 deshalb auch fest: "Insgesamt wurde durch die Tatsache, dass eine Reform noch vor ihrem In-Kraft-Treten zurückgenommen wurde, die Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit politischen Handelns beeinträchtigt".

Neue Beschäftigung wird die einseitige Entlastung der Arbeitgeber außerdem kaum schaffen, da laut Sachverständigenrat hierfür weniger die Verteilung des Gesamtbeitrags auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer als vielmehr der Gesamtabgabenkeil entscheidend sei - und der ist nach wie vor zu hoch und wird wahrscheinlich weiter steigen.

Der Sachverständigenrat hat für das Jahr 2030 einen Beitragssatz von 21,9 Prozent errechnet, sofern die beitragspflichtigen Einkommen jährlich um zwei Prozent steigen, wie es 1998 bis 2002 der Fall war. Dabei geht der Sachverständigenrat bei der von einer Nettozuwanderung von 200.000 Menschen jährlich aus, sowie einer Lebenserwartung von 81,1 Jahren bei den Männern und von 86,6 Jahren bei den Frauen.

TEIL 2: Einnahmebasis schrumpft

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