Die Union stellt die Forderung von Einsätzen der Bundeswehr im Innern auch in ihrem Wahlprogramm. Nach Ansicht der Union werde die Sicherheitslage in Deutschland unterschätzt. Es gäbe keinen Unterschied mehr zwischen innerer und äußerer Sicherheit, heißt es. Lässt sich die Bundeswehr so leicht zu einer Ersatzpolizei umwandeln, wie die Innen- und Sicherheitsexperten der Union, Günther Beckstein (CSU) und Wolfgang Schäuble (CDU) das möchten?
Um diese Forderung umzusetzen, ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Artikel 35 Grundgesetz (GG) sieht zwar vor, dass die Länder zur Unterstützung bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen Einheiten von Bundesgrenzschutz und Streitkräften anfordern dürfen, regelt allerdings weder den Umfang noch Art und Dauer dieses Einsatzes.
Auch Teile der SPD stehen einem Einsatz der Streitkräfte im Innern nicht ablehnend gegenüber. Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesverteidigungsminister Peter Struck wollen sich der Überlegung nicht völlig verschließen, wie erst im Juli 2005 in einer Pressemitteilung aus den Innenministerium zu erfahren war.
Im Wahlprogramm der SPD heisst es dagegen: "Wir bleiben bei dem bewährten Prinzip der klaren Trennung zwischen den Aufgaben der Streitkräfte und der Polizei für die äußere und für die innere Sicherheit."
Was denn nun? mögen sich Befehlshaber wie Truppe fragen. Fakt ist, die Bundeswehr befindet sich im größten Transformationsprozeß ihrer Geschichte. Die internationalen Einsätze verlangen ein Höchstmaß an Logistik und Manpower, in Deutschland hingegen werden Kasernen geschlossen. Der Deutsche Bundeswehrverband lehnt Einsätze im Innern ab. Die Bundeswehr sei personell und materiell nicht in der Lage, eine Art Ersatzpolizei zu stellen, so die Begründung.
Bereits jetzt ist der Einsatz der Bundeswehr im Innern über den Weg der Amtshilfe möglich. Das gilt besonders dann, wenn Spezialkräfte eingesetzt werden müssen, zum Beispiel zur Abwehr von ABC-Waffen oder besondere Sprengstoffexperten benötigt werden.
Die Union möchte hinsichtlich des Artikels 35 GG nach den Bundestagswahlen Klarstellung, möglicherweise eine Verfassungsänderung. Die FDP sieht hier keinen Klärungsbedarf, die Liberalen halten die gegenwärtige Grundgesetzregelung für ausreichend.
Die erneut erhobene Forderung der Union kommt - mitten im Wahlkampf - zu einem Zeitpunkt, da sich der Terroranschlag auf das World Trade Center in New York zum vierten Mal jährt, und wo die Bilder des Hurrikans "Katrina" in den Südstaaten der USA deutlich machen, wie hilflos Menschen (aber auch staatliche Organisationen) angesichts von solch verheerenden Naturkatastrophen sind.
In Deutschland hat die Bundeswehr schon immer bei Naturkatastrophen geholfen, letztmalig 2002 bei der Oderflut im Osten Deutschlands. Derartige Einsätze sind durch den Artikel 35 GG abgesichert. Die CDU-Innenminister wollen die Aufgaben der Streitkräfte nun vor allem in Hinblick auf die Fußballweltmeitsterschaft im kommenden Jahr ausweiten. Es ist zunächst schwer vorstellbar, daß ein Kordon von Panzern ein Fußballstadium schützt, während drinnen gekickt wird.
Allerdings war das neue Luftsicherheitsgesetz vor dem 11. September 2001 auch nicht vorstellbar. Dieses Gesetz erlaubt den Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Luftwaffe im Fall eines Terroranschlages und wurde erlassen, nachdem ein verstörter Pilot in einem Sportflugzeug 2003 über der Frankfurter Innenstadt die Menschen in Angst und Schrecken versetzte. Auch beim Luftsicherheitsgesetz gab und gibt es Bedenken, beinhaltet das Gesetz doch das Recht zum staatlich angeordneten Töten von Zivilpersonen zur Terrorabwehr. Bundespräsident Horst Köhler äußerte seinerzeit große Zweifel, unterzeichnete das Gesetz aber dennoch.
Die Union will nun auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes eine verfassungsrechtliche Änderung durchsetzen. Damit sollen alle Einsätze der Bundeswehr im Inland durch das Grundgesetz definiert und abgesichert werden. Etliche Privatpersonen, darunter der FDP-Abgeordnete Burkhard Hirsch und Ex-Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) sowie acht zivile Piloten haben gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im November will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber mündlich verhandeln.
Es stellt sich bis dahin Frage, wie sich die Bundesregierung im Falle eines möglichen Terrorangriffs verhalten wird. Zeit für lange Diskussionen wird man nicht haben. Und wenn ein Zivilflugzeug beispielsweise auf ein Atomkraftwerk zusteuerte, müßte ebenfalls gehandelt werden.
Ob sich der Einsatz der Streitkräfte im Innern jedoch als Wahlkampfthema eignet, müssen die Wahlkampfstrategen der Union sich selbst beantworten. Mit der Angst vor Terror und den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen Stimmen fangen zu wollen, ist jedenfalls zumindest fragwürdig.
Andrea Protscher
Quellen:
de.news.yahoo.com/050902/3/4o7ib.html
www.faz.net
www.daec.de/recht/laufend/luftsig.htm
www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_158/02.html
kampagne.spd.de/servlet/PB/menu/1053380/index.html
www.cdu.de/portal/9126_10282.htm
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